Der Umgang mit und die Lagerung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen ist in Deutschland über das Wasserhaushaltsgesetz und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt.
Demnach muss jedes Unternehmen in Deutschland sicherstellen, dass keine Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen.
Wo Gefahrstoffe gelagert oder verwendet werden häufig sogenannte WHG-Flächen eingebaut. Diese Barriereschichten (auch WHG-Fläche genannt) sollen ein Eindringen der Substanzen in den Untergrund wirksam verhindern. Wird es erforderlich in solchen Bereichen einer WHG-Fläche eine Verankerung zu setzen, ist das ausführende Unternehmen verpflichtet, die Beständigkeit und die Dichtigkeit ihrer Befestigungslösung nachzuweisen.
Um dieser Anforderung zu entsprechen und die Qualifikation zur Ausführung dieser speziellen Verankerungen zu erlangen, wurde mit der Firma HILTI im Mai 2018 eine interne Schulung für die TEC GmbH und einen Teil der TEC – Mitarbeiter durchgeführt.
Die TEC GmbH und die Mitarbeiter sind nun qualifiziert und zertifiziert Verankerungen in WHG-Flächen gemäß WHG und AwSV auszuführen.
Vielen Dank an die Firma HILTI für diese interessante und anschauliche Schulung!
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